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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2 idF vor 1980/580;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 83/11/0249 E VS 11. Dezember 1985 VwSlg 11964 A/1985 RS 3; (RIS: abwh)Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2917/80 E 26. Jänner 1982 VwSlg 10642 A/1982 RS 4Stammrechtssatz
Die Gewährung eines Darlehens durch den Dienstnehmer an den Dienstgeber, ohne dazu auf Grund des Arbeitsvertrages verpflichtet zu sein und ohne einen inneren sachlichen Zusammenhang mit den ihn treffenden Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis, widersprechen nicht den Bestimmungen des § 3 Kautionsschutzgesetzes BGBl 229/1937.Die Gewährung eines Darlehens durch den Dienstnehmer an den Dienstgeber, ohne dazu auf Grund des Arbeitsvertrages verpflichtet zu sein und ohne einen inneren sachlichen Zusammenhang mit den ihn treffenden Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis, widersprechen nicht den Bestimmungen des Paragraph 3, Kautionsschutzgesetzes Bundesgesetzblatt 229 aus 1937,.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980001249.X01Im RIS seit
29.01.2004