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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299 Abs1 litb;Rechtssatz
Aktenwidrig "in einem wesentlichen Punkt" erscheint ein Sachverhalt angenommen, wenn ohne Aktenwidrigkeit entweder der Spruch des behobenen Bescheides anders hätte lauten oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981150026.X02Im RIS seit
28.01.1982