RS Vwgh 1982/1/29 3331/80

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Veröffentlicht am 29.01.1982
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1686/79 E 10. Oktober 1980 VwSlg 10260 A/1980 RS 6

Stammrechtssatz

Wenn die Behörde bei den Auswahlgrundsätzen hiebei der zeitbezogenen Voraussetzung des Nachweises einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit im Verhältnis zu anderen, etwa sozialen Auswahlkriterien den Vorzug gab, so ist darin, daß sie den Zeitraum, für den dieser Nachweis zu erbringen ist, von fünf Jahren auf ACHT JAHRE erhöhte, eine Rechtswidrigkeit NOCH NCIHT zu erkennen, zumal die Annahme, daß gerade im großstädtischen Bereich das Erfordernis spezifischer Ortskenntnisse im Hinblick auf die zu beachtenden öffentlichen Interessen nicht dem Sinn des Gesetzes widerspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980003331.X07

Im RIS seit

09.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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