RS Vwgh 1982/1/29 0257/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1982
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litb;
GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1086/76 E 19. Jänner 1977 VwSlg 9225 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Bedarfsprüfung aus Anlass der Entscheidung über ein das Mietwagengewerbe betreffendes Konzessionsansuchen ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass sich das Mietentgelt im Hinblick auf die Standorte des bestehenden und des vorgesehenen Unternehmens nicht unverhältnismäßig verteuert und ebenso, was vor allem für regelmäßig vorzunehmende Schüler- und Arbeitertransporte zutrifft, dass für die die betrieblichen Leistungen in Anspruch Nehmenden keine unzumutbaren Wartezeiten entstehen (Hinweis E 14.3.1973 1471/72, E 6.2.1974 408/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980000257.X01

Im RIS seit

27.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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