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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1590/71 E 14. Dezember 1972 VwSlg 4470 F/1972; RS 1Stammrechtssatz
Kommt der Abgabepflichtige der mehrfachen Aufforderung der Behörde, Behauptungen nachzuweisen, welche für die Gewährung einer Abgabenbegünstigung (hier: Umsatzsteuerpflicht von "Subventionen") sprechen, nicht nach, und legt er auch sonst brauchbare Urkunden oder sonstiges Beweismaterial nicht vor, so kann der Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu der Annahme gelangt, dass die Unterlassung der gewünschten Angaben als Anzeichen dafür gewertet werden kann, dass die vom Abgabepflichtigen behaupteten Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140096.X03Im RIS seit
09.02.1982