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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §43;Beachte
Besprechung in: ZVR 1982/6, S 163;Rechtssatz
Die Anbringung einer Sperrfläche bedarf einer VO nach § 43 StVO durch die hiefür zuständige Behörde. Liegt einer Sperrfläche keine derartige VO zugrunde, so kann durch ihre Nichtbeachtung kein strafbarer Tatbestand verwirklicht werden.Die Anbringung einer Sperrfläche bedarf einer VO nach Paragraph 43, StVO durch die hiefür zuständige Behörde. Liegt einer Sperrfläche keine derartige VO zugrunde, so kann durch ihre Nichtbeachtung kein strafbarer Tatbestand verwirklicht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980000838.X01Im RIS seit
28.01.2004Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010