Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Für die vorzeitige Auflösung eines Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen besteht grundsätzlich Formfreiheit; sie kann daher auch stillschweigend erfolgen, sofern der Lösungswille für den Partner klar erkennbar ist (vgl Klang V/340; Floretta-Spielbüchler-Strasser, Arbeitsrecht I, S 204).Für die vorzeitige Auflösung eines Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen besteht grundsätzlich Formfreiheit; sie kann daher auch stillschweigend erfolgen, sofern der Lösungswille für den Partner klar erkennbar ist vergleiche Klang V/340; Floretta-Spielbüchler-Strasser, Arbeitsrecht römisch eins, S 204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982130013.X03Im RIS seit
03.12.2004