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L82002 Bauordnung KärntenNorm
BauO Krnt 1969 §19 idF 1972/056;Rechtssatz
Ob ein Baubewilligungsbescheid an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler leidet, ist nach der Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erlassung und nicht nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Nichtigerklärung zu beurteilen.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980001549.X02Im RIS seit
09.04.2004