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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §38 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0416/71 E VS 11. April 1973 VwSlg 8400 A/1973 RS 1Stammrechtssatz
Grünes blinkendes Licht erfordert nicht vom Lenker eines Fahrzeuges, sein Fahrverhalten so einzurichten, dass er bei Wechsel auf gelb in der Lage ist, vor der Kreuzung (§ 38 Abs 1 StVO 1960) anzuhalten; doch gilt auch für ihn § 38 Abs 2 2.Satz StVO 1960.Grünes blinkendes Licht erfordert nicht vom Lenker eines Fahrzeuges, sein Fahrverhalten so einzurichten, dass er bei Wechsel auf gelb in der Lage ist, vor der Kreuzung (Paragraph 38, Absatz eins, StVO 1960) anzuhalten; doch gilt auch für ihn Paragraph 38, Absatz 2, 2.Satz StVO 1960.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981020357.X01Im RIS seit
24.02.2004