RS Vwgh 1982/2/24 81/13/0002

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Veröffentlicht am 24.02.1982
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es liegt eine Verletzung der amtswegigen Ermittlungspflicht vor, wenn die Behörde ohne Aufnahme weiterer möglicher Beweise vom Beschwerdeführer vorgelegte Urkunden als unglaubwürdig wertet und den Beschwerdeführer auch nicht zur Ergängzung seines Beweisanbotes auffordert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981130002.X02

Im RIS seit

24.02.1982
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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