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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Es liegt eine Verletzung der amtswegigen Ermittlungspflicht vor, wenn die Behörde ohne Aufnahme weiterer möglicher Beweise vom Beschwerdeführer vorgelegte Urkunden als unglaubwürdig wertet und den Beschwerdeführer auch nicht zur Ergängzung seines Beweisanbotes auffordert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981130002.X02Im RIS seit
24.02.1982