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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Ein Beschuldigten-Ladungsbescheid, in dem als Gegenstand der Vernehmung "eine Übertretung nach dem Jagdgesetz" angeführt wird ist keine taugliche Verfolgungshandlung, die die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 31 Abs 2 VStG 1950 unterbrechen würde. (Hinweis auf E VS vom 19. Oktober 1978, Zl. 1664/75, VwSlg 9664 A/1978)Ein Beschuldigten-Ladungsbescheid, in dem als Gegenstand der Vernehmung "eine Übertretung nach dem Jagdgesetz" angeführt wird ist keine taugliche Verfolgungshandlung, die die sechsmonatige Verjährungsfrist des Paragraph 31, Absatz 2, VStG 1950 unterbrechen würde. (Hinweis auf E VS vom 19. Oktober 1978, Zl. 1664/75, VwSlg 9664 A/1978)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981030055.X01Im RIS seit
25.02.2004