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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß die Anerkennung einer weiteren Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung, deren MdE mit 0 v H angenommen wurde, keine Neubemessung der Beschädigtenrente rechtfertigt.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Paarige Organe Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil Rechtskraft Rechtsgebiete KriegsopferversorgungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980000469.X01Im RIS seit
16.01.2004