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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2665/79 E VS 10. Dezember 1981 VwSlg 10611 A/1981 RS 1Stammrechtssatz
Der Umstand allein, daß die Dienstnehmer schon bei Abschluß des Dienstvertrages damit rechnen mußten, nicht am Sitz der Firma des Beschwerdeführers arbeiten zu können, sondern im gesamten Bundesgebiet und sogar im Ausland eingesetzt zu werden, schließt nicht aus, daß es sich bei den vom Beschwerdeführer geleisteten Tagesgeldern um sozialversicherungsbeitragsfreie Auslagenersätze nach § 49 Abs 3 Z 1 ASVG handeln kann.Der Umstand allein, daß die Dienstnehmer schon bei Abschluß des Dienstvertrages damit rechnen mußten, nicht am Sitz der Firma des Beschwerdeführers arbeiten zu können, sondern im gesamten Bundesgebiet und sogar im Ausland eingesetzt zu werden, schließt nicht aus, daß es sich bei den vom Beschwerdeführer geleisteten Tagesgeldern um sozialversicherungsbeitragsfreie Auslagenersätze nach Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG handeln kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981080016.X02Im RIS seit
05.04.2004