RS Vwgh 1982/3/5 1386/80

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Veröffentlicht am 05.03.1982
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Auch über Telefon oder Funk erreichbare Taxifahrzeuge können zur Bedarfsbefriedigung beitragen, doch setzt dies gleichfalls voraus, daß auch bei ihrer Inanspruchnahme innerhalb der Grenzen des Zumutbaren keine nennenswerten Wartezeiten auftreten (Hinweis E 20.9.1978, 1748/77 und E 11.10.1979, 1995/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980001386.X01

Im RIS seit

29.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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