RS Vwgh 1982/3/5 0128/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1982
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Index

GelVerkG
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1 idF 1974/050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1474/74 E 26. Februar 1975 RS 3

Stammrechtssatz

Ist in einem Konzessionsbegehren unter der Rubrik "Standort" folgendes eingetragen: "A-Dorf (hier: Schwechat), mit dem Aufstellungsrecht auf allen Standplätzen im Gemeindegebiet A-Dorf einschließlich Flughafen", so muß die Behörde erkennen, daß der Konzessionswerber den Begriff "Standort" mit dem Aufstellungsrecht auf bestimmten Standplätzen verwechselte. Dem Konzessionswerber wäre daher die Möglichkeit zu geben, im Sinne des § 13 Abs 3 AVG sein Vorbringen durch die genaue Standortangabe - er fällt in der Regel mit dem Wohnort zusammen - zu ergänzen.Ist in einem Konzessionsbegehren unter der Rubrik "Standort" folgendes eingetragen: "A-Dorf (hier: Schwechat), mit dem Aufstellungsrecht auf allen Standplätzen im Gemeindegebiet A-Dorf einschließlich Flughafen", so muß die Behörde erkennen, daß der Konzessionswerber den Begriff "Standort" mit dem Aufstellungsrecht auf bestimmten Standplätzen verwechselte. Dem Konzessionswerber wäre daher die Möglichkeit zu geben, im Sinne des Paragraph 13, Absatz 3, AVG sein Vorbringen durch die genaue Standortangabe - er fällt in der Regel mit dem Wohnort zusammen - zu ergänzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980000128.X02

Im RIS seit

24.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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