RS Vwgh 2007/5/24 2007/07/0025

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Veröffentlicht am 24.05.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0014 E 6. August 1998 RS 2(Hier: Behauptung der Beeinträchtigung des Grundwassers durch flussbauliche Maßnahmen)

Stammrechtssatz

Mit der Behauptung einer Verschmutzung des Grundwassers (hier durch eine Trockenbaggerung) wird sowohl eine Beeinträchtigung der Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 WRG tauglich geltend gemacht als auch eine Beeinträchtigung des Grundeigentums, weil die Verschmutzung des Grundwassers geeignet ist, das Grundstück zu beeinträchtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007070025.X02

Im RIS seit

20.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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