Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §17 Abs1;Rechtssatz
Das Inverkehrbringen diätetischer Lebensmittel vor ihrer Anmeldung beim BM f Gesundheit und Umweltschutz wird zwar in § 17 Abs 2 LMG 1975 verboten, zum Tatbild einer Verwaltungsübertretung wird eine derartige Handlung jedoch durch die Bestimmung des § 74 Abs 5 Z 3 LMG erklärt.Das Inverkehrbringen diätetischer Lebensmittel vor ihrer Anmeldung beim BM f Gesundheit und Umweltschutz wird zwar in Paragraph 17, Absatz 2, LMG 1975 verboten, zum Tatbild einer Verwaltungsübertretung wird eine derartige Handlung jedoch durch die Bestimmung des Paragraph 74, Absatz 5, Ziffer 3, LMG erklärt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980003359.X01Im RIS seit
22.03.1982