RS Vwgh 1982/3/22 2806/79

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Veröffentlicht am 22.03.1982
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §14;
  1. BewG 1955 § 14 heute
  2. BewG 1955 § 14 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003
  3. BewG 1955 § 14 gültig von 28.05.1971 bis 20.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 172/1971

Rechtssatz

Eine Fremdwährungsanleihe wird nicht bloß zum Einbuchungszeitpunkt ein einziges Mal in Schillingbeträge umgerechnet und in der Folge wie eine in ÖS begebene Anleihe, sondern ihr in der ausländischen Währung ausgedrückter Nennwert ist zu jedem Bewertungsstichtag neu zu ermitteln und

anschließend zu dem am Bewertungsstichtag maßgebenden Kurswert in ÖS umzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1979002806.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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