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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §110;Rechtssatz
Wird ein Antrag UNBESTRITTEN NACH ABLAUF einer gesetzlich vorgesehenen Frist bei der Abgabenbehörde eingebracht, dann ist der Bescheid, mit dem der Antrag als verspätet zurückgewiesen wird, nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981130124.X01Im RIS seit
24.03.1982