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Arbeitsrecht - AZGNorm
AZG §9 Abs1Rechtssatz
Die Norm des § 9 Abs 1 AZG dient dem gesundheitlichen SCHUTZ der Dienstnehmer, zu deren Gunsten diese Vorschrift erlassen wurde, weshalb der Dienstgeber dafür zu sorgen hat, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.Die Norm des Paragraph 9, Absatz eins, AZG dient dem gesundheitlichen SCHUTZ der Dienstnehmer, zu deren Gunsten diese Vorschrift erlassen wurde, weshalb der Dienstgeber dafür zu sorgen hat, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981110087.X08Im RIS seit
30.03.1982Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023