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L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe WienNorm
GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1;Rechtssatz
Ausführungen über die Bedeutung eines möglichen gesetzwidrigen Verhaltens dritter Personen (Kraftfahrzeuglenkern) im Straßenverkehr für die Erteilung der Bewilligung nach § 82 StVO 1960.Ausführungen über die Bedeutung eines möglichen gesetzwidrigen Verhaltens dritter Personen (Kraftfahrzeuglenkern) im Straßenverkehr für die Erteilung der Bewilligung nach Paragraph 82, StVO 1960.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981050060.X01Im RIS seit
11.03.2004