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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Mit dem Vorwurf, dass ein Metallbehälter "in Verkehr gebracht" worden sei, der infolge seiner abwegigen Beschaffenheit geeignet gewesen sei, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Lebensmittel nachteilig zu beeinflussen, wurde nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, welche Tat (Handlung oder Unterlassung) dem Bfr als Verwaltungsübertretung zur Last gelegt worden ist, lässt sich doch aus dem SPRUCH nicht erkennen, worin das "Inverkehrbringen" bestanden haben bzw durch welche Vorgangsweise dies geschehen sein soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1979001339.X02Im RIS seit
26.11.2003