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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §17 Abs1;Rechtssatz
Als Lebensmittel vergleichbarer Art kommt im Beschwerdefall (angemeldetes Produkt: mit Zucker versetzter, instantierter Fencheltee) nur das dem zu untersuchenden LM nächststehende Produkt - das seinerseits kein diätetisches LM ist - somit der "gewöhnliche Fencheltee" und nicht andere Teesorten in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980000049.X02Im RIS seit
21.11.2003