RS Vwgh 2007/5/24 2007/15/0043

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Veröffentlicht am 24.05.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs3;
BAO §250 Abs1 lita;

Rechtssatz

Jene Bezeichnung eines mit Berufung zu bekämpfenden Bescheides, die das Finanzamt in der Berufungsschrift verwendet wissen will, reicht auch für die Individualisierung des zu bekämpfenden Bescheides in einem Fristverlängerungsansuchen nach § 245 Abs 3 BAO hin.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007150043.X02

Im RIS seit

21.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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