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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §74 Abs5 Z1;Rechtssatz
Hat der Täter die nicht gesetzmäßig gekennzeichnete Ware in Verkehr gesetzt, so ist mit diesem Zeitpunkt das strafbare Verhalten abgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1979001731.X01Im RIS seit
21.10.2003