RS Vwgh 2007/5/24 2006/12/0060

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Veröffentlicht am 24.05.2007
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;

Rechtssatz

Da dem Beamten Nebengebühren bislang lediglich ausbezahlt, jedoch nicht bescheidförmig bemessen worden waren, kann nicht von einer Neubemessung pauschalierter Nebengebühren nach § 15 Abs. 6 GehG gesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120060.X03

Im RIS seit

05.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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