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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Es besteht ohne Anrechnung auf eine gewährte Elternteilrente die Berechtigung, trotz einer vertraglich zustehenden "freien Station" in ein Altenwohnheim zu ziehen, wenn der Wohnungswechsel seine Ursache darin hat, daß der Betroffene einer ihm im Hinblick auf sein Alter und seine Hilflosigkeit unzumutbaren Situation ausweicht. Daher ist jedem Fall aus dieser Sicht zu untersuchen, ob die Übersiedlung in das Altenwohnheim ohne zureichenden Grund oder aus anerkennenswerten Motiven erfolgt ist. Im letzteren Fall darf nämlich die vertragsmäßig zustehende "freie Station" nicht als ein im Sinne des § 13 KOVG 1957 anrechenbares Einkommen gewertet werden.Es besteht ohne Anrechnung auf eine gewährte Elternteilrente die Berechtigung, trotz einer vertraglich zustehenden "freien Station" in ein Altenwohnheim zu ziehen, wenn der Wohnungswechsel seine Ursache darin hat, daß der Betroffene einer ihm im Hinblick auf sein Alter und seine Hilflosigkeit unzumutbaren Situation ausweicht. Daher ist jedem Fall aus dieser Sicht zu untersuchen, ob die Übersiedlung in das Altenwohnheim ohne zureichenden Grund oder aus anerkennenswerten Motiven erfolgt ist. Im letzteren Fall darf nämlich die vertragsmäßig zustehende "freie Station" nicht als ein im Sinne des Paragraph 13, KOVG 1957 anrechenbares Einkommen gewertet werden.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen Materien KOVG §52 Abs2 (Änderung der Einkommensverhältnisse)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980000731.X01Im RIS seit
27.02.2004