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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs3;Rechtssatz
Die Rechtsmittelbehörde ist nicht berechtigt, über einen an sie gerichteten Wiedereinsetzungsantrag zu entscheiden, der nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Bescheides war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981160060.X04Im RIS seit
06.05.1982Zuletzt aktualisiert am
10.12.2018