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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Der Begriff der "Zuverlässigkeit" iSd § 25 Abs 1 Z 1 GewO 1973 (der im übrigen den gleichen Bedeutungsinhalt wie "Verlässlichkeit" iSd § 23 Abs 1 der GewO 1859 hat - Hinweis auf E des VwGH vom 28.6.1978, 0479/77, VwSlg 9607 A/1978) hat nämlich durch die Rechtsprechung des VwGH insofern eine Auslegung erfahren (Hinweis auf z.B. E vom 24.6.1970, 1529/69, VwSlg 7827 A/1970), daß darunter eine solche Geisteshaltung und Sinnesart zu verstehen ist, die Gewähr dafür bietet, daß bei Ausübung des Gewerbes die hiebei zu beachtenden öffentlichen Rücksichten gewahrt werden würden. Die Gewerbebehörde kann daher bei der vornehmenden Untersuchung des Charakterbildes auch jene Handlung oder Unterlassung des Konzessionswerbers heranziehen, für welche über ihn (nur) Verwaltungsstrafen verhängt wurden.Der Begriff der "Zuverlässigkeit" iSd Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1973 (der im übrigen den gleichen Bedeutungsinhalt wie "Verlässlichkeit" iSd Paragraph 23, Absatz eins, der GewO 1859 hat - Hinweis auf E des VwGH vom 28.6.1978, 0479/77, VwSlg 9607 A/1978) hat nämlich durch die Rechtsprechung des VwGH insofern eine Auslegung erfahren (Hinweis auf z.B. E vom 24.6.1970, 1529/69, VwSlg 7827 A/1970), daß darunter eine solche Geisteshaltung und Sinnesart zu verstehen ist, die Gewähr dafür bietet, daß bei Ausübung des Gewerbes die hiebei zu beachtenden öffentlichen Rücksichten gewahrt werden würden. Die Gewerbebehörde kann daher bei der vornehmenden Untersuchung des Charakterbildes auch jene Handlung oder Unterlassung des Konzessionswerbers heranziehen, für welche über ihn (nur) Verwaltungsstrafen verhängt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981040131.X06Im RIS seit
05.03.2004