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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1040/71 E 22. Dezember 1971 RS 1 (Hinweis auch auf E 15.9.1976, 1575/75).Stammrechtssatz
Unter der Verlässlichkeit mit Beziehung auf das betreffende Gewerbe ist eine solche Geisteshaltung und Sinnesart zu verstehen, die Gewähr dafür bietet, dass der Bewerber um die Konzession bei der Ausübung des Gewerbes die hiebei zu beachtenden öffentlichen Rücksichten, das sind jene, zu deren Wahrung das betreffende Gewerbe an eine Konzession gebunden worden ist, wahren werde (Hinweis E 10.2.1959, VwSlg 4870 A/1959 und E 25.3.1966, 1303/65, E 24.6.1970, 1529/69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981040131.X05Im RIS seit
05.03.2004