RS Vwgh 1982/5/7 81/04/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.1982
beobachten
merken

Index

10/10 Grundrechte
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Rechtssatz

Es kann dahingestellt bleiben, ob die bel. Behörde die Frage der Zuverlässigkeit anderer Konzessionswerber rechtsrichtig gelöst hat. Ein allfälliges Fehlverhalten der Behörde gibt nämlich anderen Personen nicht das Recht auf ein gleiches Fehlverhalten, denn das Ergebnis wäre ein Anspruch auf Nichtanwendung des Gesetzes (was ein innerer Widerspruch wäre; Hinweis auf die ständ. Jud. d. VfGH zum Gleichheitssatz, z.B. E VfSlg 7856/76 vom 28. September 1976)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040131.X03

Im RIS seit

05.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten