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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Bei der vorzunehmenden Untersuchung des Charakterbildes (zur Beurteilung der Zuverlässigkeit) kommt es nicht darauf an, ob der Bfr eine theoretische und praktische Fahrpraxis besitzt und allenfalls von privaten Vereinigungen diesbezügliche Auszeichnungen erhalten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981040131.X02Im RIS seit
05.03.2004