RS Vwgh 1982/5/7 81/04/0131

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Veröffentlicht am 07.05.1982
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
  1. GewO 1973 § 25 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993

Rechtssatz

Bei der vorzunehmenden Untersuchung des Charakterbildes (zur Beurteilung der Zuverlässigkeit) kommt es nicht darauf an, ob der Bfr eine theoretische und praktische Fahrpraxis besitzt und allenfalls von privaten Vereinigungen diesbezügliche Auszeichnungen erhalten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040131.X02

Im RIS seit

05.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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