RS Vwgh 1982/5/10 81/12/0034

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Veröffentlicht am 10.05.1982
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0804/77 E 15. November 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Eine 90 Tage im Kalenderjahr übersteigende Dienstzuteilung ist ohne Zustimmung des Beamten auch zulässig, wenn sie für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Stammdienststelle des Beamten unerläßlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981120034.X01

Im RIS seit

29.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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