Index
20/13 Sonstiges allgemeines PrivatrechtNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Die aufschiebende Wirkung einer gegen die Notwendigkeit - den Gegenstand und Umfang der Enteignung gerichteten Berufung - kann nicht ausgeschlossen werden (hier: § 20 Abs 4 BdStrG 1971).Die aufschiebende Wirkung einer gegen die Notwendigkeit - den Gegenstand und Umfang der Enteignung gerichteten Berufung - kann nicht ausgeschlossen werden (hier: Paragraph 20, Absatz 4, BdStrG 1971).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982060034.X01Im RIS seit
03.08.2004Zuletzt aktualisiert am
16.01.2019