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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1330/75 E 15. September 1976 VwSlg 9124 A/1976 RS 1Stammrechtssatz
Einen entscheidenden Gesichtspunkt für die Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe dem gesetzlichen Erfordernis der Zuverlässigkeit genügt, bildet die Sicherheit der Fahrgäste (Hinweis E 22.12.1971 1040/71). Bei Personen, deren bisheriges Verhalten auffallende Sorglosigkeit gegenüber den die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs regelnden Vorschriften erkennen lässt, fehlt daher das Merkmal der Zuverlässigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981040167.X02Im RIS seit
05.03.2004