RS Vwgh 1982/5/14 81/04/0167

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Veröffentlicht am 14.05.1982
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §23 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
GewO 1973 §25 Abs2;
  1. GewO 1973 § 25 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993
  1. GewO 1973 § 25 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1040/71 E 22. Dezember 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Unter der Verlässlichkeit mit Beziehung auf das betreffende Gewerbe ist eine solche Geisteshaltung und Sinnesart zu verstehen, die Gewähr dafür bietet, dass der Bewerber um die Konzession bei der Ausübung des Gewerbes die hiebei zu beachtenden öffentlichen Rücksichten, das sind jene, zu deren Wahrung das betreffende Gewerbe an eine Konzession gebunden worden ist, wahren werde (Hinweis E 10.2.1959, VwSlg 4870 A/1959 und E 25.3.1966, 1303/65, E 24.6.1970, 1529/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040167.X01

Im RIS seit

05.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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