RS Vwgh 1982/5/19 81/01/0004

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Veröffentlicht am 19.05.1982
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25/02 Strafvollzug

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1579/70 E 12. Jänner 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Die § 57 StVG und § 58 StVG räumen dem Strafgefangenen kein Recht auf Benützung eines eigenen Radioapparates ein.Die Paragraph 57, StVG und Paragraph 58, StVG räumen dem Strafgefangenen kein Recht auf Benützung eines eigenen Radioapparates ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981010004.X02

Im RIS seit

05.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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