RS Vwgh 1982/5/26 3161/78

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Veröffentlicht am 26.05.1982
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 82/13/0105 82/13/0104

Rechtssatz

Eine GesBR, die nach außen hin nicht in Erscheinung tritt und daher auch nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtes anzusehen ist, ist ertragsteuerlich eine Mitunternehmerschaft, wenn feststeht, daß die einzelnen Gesellschafter sowohl am Betriebsgewinn als auch am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmenwertes beteiligt sind (Hinweis E 20.3.1959, VwSlg 1980 F/1959 und 15.10.1979, 2693/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1978003161.X01

Im RIS seit

26.05.1982

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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