RS Vwgh 1982/5/28 81/04/0142

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Veröffentlicht am 28.05.1982
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §4 Abs2;
GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs4;
  1. GewO 1973 § 25 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993

Rechtssatz

Von einer vollen Befriedigung des Bedarfes nach Leistungen des Taxigewerbes kann nur dann gesprochen werden, wenn Feststellungen über das Fehlen von relevanten Wartezeiten getroffen wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040142.X01

Im RIS seit

05.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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