RS Vwgh 1982/5/28 81/04/0033

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Veröffentlicht am 28.05.1982
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob erhebliche Wartezeiten entstehen, sind jene Wartezeiten, die ihre Ursache in der bloßen Beauftragung eines von vornherein bestimmten Unternehmens haben, außer Acht zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040033.X03

Im RIS seit

03.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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