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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob erhebliche Wartezeiten entstehen, sind jene Wartezeiten, die ihre Ursache in der bloßen Beauftragung eines von vornherein bestimmten Unternehmens haben, außer Acht zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981040033.X03Im RIS seit
03.03.2004