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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Schlechtwetter ist im allgemeinen als besonderer Umstand, auf den eine Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes zurückzuführen ist, auszuschließen. (Hinweis auf E vom 22.5.1981, 0969/80)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981040033.X02Im RIS seit
03.03.2004