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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §8 Abs4;Rechtssatz
Auch andere als die im § 17 Abs 5, § 12 Abs 5 B-PVG und § 8 Abs 4 ASVG angeführte rechtsgeschäftliche Übertragungen der Berechtigung und Verpflichtung hinsichtlich land(forst)wirtschaftlicher Flächen sind bei der Prüfung der Grenzwerte für die Versicherungspflicht und bei der Einreihung in Versicherungsklassen beachtlich und als "sonstige Flächenänderungen" iSd § 17 Abs 12 B-KVG, § 12 Abs 7 B-PVG und des § 8 Abs 4 ASVG zu qualifizieren.Auch andere als die im Paragraph 17, Absatz 5,, Paragraph 12, Absatz 5, B-PVG und Paragraph 8, Absatz 4, ASVG angeführte rechtsgeschäftliche Übertragungen der Berechtigung und Verpflichtung hinsichtlich land(forst)wirtschaftlicher Flächen sind bei der Prüfung der Grenzwerte für die Versicherungspflicht und bei der Einreihung in Versicherungsklassen beachtlich und als "sonstige Flächenänderungen" iSd Paragraph 17, Absatz 12, B-KVG, Paragraph 12, Absatz 7, B-PVG und des Paragraph 8, Absatz 4, ASVG zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981080051.X04Im RIS seit
22.03.2004Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015