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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ASVG §8 Abs4;Rechtssatz
Nur solche land(forst)wirtschaftliche Flächen sind bei der Prüfung der Versicherung und damit bei der Beitragspflicht zu berücksichtigen, die im Rahmen eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes iSd LAG in die Bewirtschaftung einbezogen sind, wobei allerdings auch im Bereich der Landwirtschaft eine Berücksichtigung nicht dadurch von vornherein ausgeschlossen ist, daß einzelne Flächen aus agrartechnischen Gründen zeitweilig tatsächlich nicht genutzt werden. Brachliegende Flächen sind aber nicht auf jeden Fall zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981080051.X03Im RIS seit
22.03.2004Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015