RS Vwgh 1982/6/7 2339/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1982
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0492/63 E 2. Juli 1964 VwSlg 6396 A/1964 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Rechtsfreunde eines am Verfahren Beteiligten bzw Beschuldigten kommt bei der Zeugeneinvernahme im Verwaltungsverfahren (Strafverfahren) ein Fragerecht nicht zu.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980002339.X01

Im RIS seit

16.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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