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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs3;Rechtssatz
Wird einem Abgabepflichtigen eine Gutschrift von Betriebssteuern irrtümlich erteilt, so ist dieser Vorgang an sich gewinnerhöhend zu behandeln. Geschah das nicht, und nimmt die Abgabenbehörde deswegen das rechtskräftig abgeschlossene Veranlagungsverfahren von Amts wegen wieder auf, so muß sie berücksichtigen, daß mit der irrtümlich erteilten Gutschrift in gleicher Höhe und für dieselbe Besteuerungsperiode eine zu Lasten des Gewinnes zu passivierende Rückzahlungspflicht verbunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140160.X02Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.01.2019