Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs3;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 1055/79 E VS 5. Dezember 1983 VwSlg 5836 F/1983 RS 1; (RIS: abwh)Rechtssatz
Die rechtskräftige Entscheidung über Bestand und Höhe einer Abgabenschuld ist für das Finanzstrafverfahren jedenfalls dann nicht präjudiziell, wenn der Beschuldigte des Finanzstrafverfahrens im Verfahren, das zur Abgrenzung geführt hat, nicht die rechtliche Möglichkeit hatte, als Abgabepflichtiger, Haftungspflichtiger oder Beitrittsberechtigter mitzuwirken und seinen Standpunkt zu vertreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140160.X01Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.01.2019