Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §26 Abs1;Rechtssatz
Ein Bescheid, mit welchem ein anderer Bescheid für nichtig erklärt wurde, der gar nicht dem Rechtsbestand angehört, geht ins Leere und kann sohin in die Rechtssphäre des Betroffenen nicht eingreifen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980002934.X01Im RIS seit
18.03.2004