RS Vwgh 1982/6/18 81/04/0011

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Veröffentlicht am 18.06.1982
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei Beantwortung der Frage, ob einer bestimmten Nachfrage ein entsprechendes Angebot gegenübersteht, ist auf die bestehenden Betriebe des Mietwagengewerbes Bedacht zu nehmen, wobei es der Behörde nicht verwehrt ist, auch die in der Umgebung befindlichen Unternehmen zu berücksichtigen und die örtlichen Grenzen dieser Umgebung nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles zu bestimmen. (Hinweis auf E vom 21.6.1979, 3399/78)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040011.X03

Im RIS seit

03.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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