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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Der Bfr hat seinen Antrag auf Konzessionserteilung auf die Ansicht gestützt, wonach der Bedarf durch die in der Kaserne Z stationierten Soldaten ausgelöst werde. Für die Beurteilung des Bedarfs nach Leistungen des Mietwagengewerbes wäre es daher geboten gewesen, Beobachtungen von präsumtiven Kunden - hier der Militärangehörigen - über ein allfälliges fehlendes Angebot an Leistungen dieses Gewerbes einzuholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981040011.X01Im RIS seit
03.03.2004