RS Vwgh 1982/6/18 81/04/0011

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Veröffentlicht am 18.06.1982
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Bfr hat seinen Antrag auf Konzessionserteilung auf die Ansicht gestützt, wonach der Bedarf durch die in der Kaserne Z stationierten Soldaten ausgelöst werde. Für die Beurteilung des Bedarfs nach Leistungen des Mietwagengewerbes wäre es daher geboten gewesen, Beobachtungen von präsumtiven Kunden - hier der Militärangehörigen - über ein allfälliges fehlendes Angebot an Leistungen dieses Gewerbes einzuholen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040011.X01

Im RIS seit

03.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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