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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §11;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 81/02/0312Rechtssatz
Im Falle der Verhängung einer Ordnungsstrafe gegen einen beschränkt Entmündigten ist der diesbezügliche Bescheid, um rechtswirksam zu werden, dem Beistand zuzustellen.
Schlagworte
Entmündigung BeistandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981020310.X02Im RIS seit
23.02.2004Zuletzt aktualisiert am
18.12.2014